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Gewährleistung

8. Information zur gesetzlichen Gewährleistung



8.1. Frist

Für die von uns gelieferte Ware gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht von 24 Monaten ab Übergabe der Ware an den Kunden.

8.2. Mangel / Beweislast

Tritt an der erworbenen Ware innerhalb von 6 Monaten ein Mangel auf, so wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe vorgelegen ist. Nach Ablauf von sechs Monaten sind Sie allerdings von Gesetz wegen verpflichtet das Vorliegen eines Mangels zu beweisen.Innerhalb der vorgenannten Gewährleistungsfrist sind wir zur kostenfreien Beseitigung des Mangels bzw. zur Ersatzlieferung (Verbesserung/Austausch) verpflichtet, wobei das Wahlrecht betreffend die Gewährleistungsbehelfe unter den gesetzlich normierten Voraussetzungen beschränkt sein kann.

8.3. Primäre Gewährleistungsbehelfe: Verbesserung / Austausch

Sofern wir zur Verbesserung oder zum Austausch verpflichtet sind (§ 932 ABGB), so ist diese Pflicht

- an dem Ort zu erfüllen, an dem die Sache im Inland abgeliefert worden ist (entscheidend: vertraglich vereinbarter Erfüllungsort), oder, wenn es der Verbraucher verlangt - an jenem Ort, an der sich die Sache gewöhnlich befindet, dieser Ort im Inland liegt, für uns nicht überraschend sein musste und die Beförderung der Sache zu uns aufgrund ihrer Beschaffenheit untunlich ist.

Ist die Beförderung der Sache zu uns allerdings tunlich, sind wir befugt die Übersendung zu verlangen und verpflichtet hiefür die Gefahr und Kosten zu tragen. Wenn der Verbraucher die Sache allerdings ohne unser Verlangen an uns übersendet, so hat dieser die Gefahr und die Kosten zu tragen (§ 8 KSchG).

8.4. Bei Serviceanfragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst, den Sie wie folgt erreichen:



MyBauer GmbH, 4600 Wels, Franz-Fritsch-Strasse 11
Fax: 07242 / 219 200 -99
E-Mail: info@mybauer.at


9. Gewährleistung und Schadenersatz beim Unternehmergeschäft



9.1. Mängelrüge / Frist

Mängelrügen sind vom Kunden nach Empfang der betreffenden Lieferungen unverzüglich, längstens jedoch binnen sieben Tagen nach Erhalt und noch vor einer Be- und Verarbeitung bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen und/oder Irrtumsanfechtung schriftlich geltend zu machen. Dessen ungeachtet wird der Kunde aber nicht zur Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben berechtigt.

9.2. Gewährleistungsfrist beim verdeckten Mangel

Für Mängel, welche bei der Untersuchung anlässlich der Lieferung nicht erkannt werden konnten, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Lieferung. Diese Frist wird durch Verbesserungsversuche weder verlängert noch unterbrochen, sie gilt auch für Teillieferungen. Solche Mängel sind binnen fünf Tagen ab Entdeckung des Mangels bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen und/oder Irrtumsanfechtung schriftlich geltend zu machen und berechtigen nicht zur Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben.

9.3. Abweichungen / Aliudlieferungen

Sollte die bestellte von der gelieferten Ware abweichen, diese im Besonderen andere Maße aufweisen bzw es sich um falsche Ware (Aliudlieferung) handeln, so müssen diese Abweichungen binnen fünf Tagen ab Erhalt der Lieferung und noch vor einer Be- und Verarbeitung geltend gemacht werden, auch wenn die Ware nicht direkt an den Kunden geliefert wird. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt und wird von uns nicht zurückgenommen oder umgetauscht.

9.4. Beratungen und Hinweise unseres Unternehmens

Jedwede Beratung bzw Auskunft seitens unseres Unternehmens, gleichgültig ob in Wort oder Schrift, ist unverbindlich und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der Ware auf ihre Eignung für den beabsichtigten Zweck. Bei Nachlieferungen wird für die exakte Übereinstimmung mit der Erstlieferung keine Gewähr übernommen.

9.5. Beweislast

Eine allfällig vorliegende Mangelhaftigkeit der Ware im Zeitpunkt der Übergabe hat stets der Kunde zu beweisen. Die Rechtsvermutung gemäß § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

9.6. Ausschluss von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen

Sollte der Kunde selbst - ohne unsere vorhergehende schriftliche Zustimmung - Änderungen oder Reparaturen an den von uns erbrachten Lieferungen durchführen bzw Dritte mit Änderungen oder Reparaturen beauftragen, so erlöschen dadurch sämtliche, allenfalls bestehende Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche.

9.7. Händlerregress, Wahlrecht

Der besondere Rückgriff gemäß § 933 b ABGB zu unseren Lasten wird ausgeschlossen. Es bleibt unserer Wahl überlassen, ob wir die Gewährleistungsansprüche durch Austausch, Verbesserung, Preisminderung oder Wandlung erfüllen.

9.8. Schadenersatz

Für unserem Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haften wir im Höchstausmaß des bei uns bestellten Auftragswertes nur bei eigenem groben Verschulden oder grobem Verschulden der für uns tätigen Erfüllungsgehilfen.Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in den Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, ausgenommen Personenschäden, für welche wir bereits auch bei leichter Fahrlässigkeit haften. Ausgeschlossen wird ferner der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und Schaden aus Ansprüchen Dritter. Die Beweislast für das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit obliegt dem Geschädigten. Schadenersatzansprüche verjähren in sechs Monaten nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.

9.9. Produkthaftung:

Sollte unser Kunde selbst aufgrund des österreichischen Produkthaftungsgesetzes oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er uns gegenüber ausdrücklich auf jeden Regress, insbesondere im Sinne des § 12 des österreichischen Produkthaftungsgesetz oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen.